AGBs

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen der Skischule Germering by NoFear-Sports GbR

 

1.) Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages oder Kursvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden.

Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder, wie für seine eigenen Verpflichtungen, einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche oder gesonderte Erklärung übernommen hat.

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.

Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Zahlung der Kursgebühr bestätigt.

Mit der Anmeldung werden unsere Teilnahmebedingungen verbindlich anerkannt.



2.) Leistungen

Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im gültigen Programm und auf unserer Homepage (www.nofear-sports.de), sowie aus der hierauf bezugnehmenden Reservierungs-/Buchungsbestätigung.

Die in dem Programm und auf der Homepage enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen, nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Programmangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Änderungen wesentlicher Leistungen aufgrund unvorhergesehener Ereignisse wie bspw. Unwetter, Ausfall von Seilbahnen, Schneemangel, politischen Unruhen u. ä. sind möglich und zulässig. Auf verkehrsbedingte Verzögerungen bei der Hin- und Rückfahrt haben wir keinen Einfluss. Aufgrund der oben genannten Gründe behalten wir uns vor, Kurse oder Reisen abzusagen und einen Ersatztermin festzulegen. Für sämtliche Veranstaltungen mit der Leistung Busfahrt ist eine Mindestteilnehmerzahl von 40 Personen erforderlich, sofern in den Anmeldeunterlagen keine andere Mindestteilnehmerzahl aufgeführt wird.

 

3.) Bezahlung

Die Zahlung wird mit Eingang der Reservierungs-/Buchungsbestätigung fällig.

Tagesfahrten (Ferien, samstags oder sonntags) sind sofort bei der Buchung zu überweisen.

Reisen und Kurse sind bis 14 Tage vor Reise- bzw. Kursbeginn zu zahlen.

Bei Buchungen ab 14 Tagen vor Reiseantritt sollte unmittelbar nach Rechnungserhalt, spätestens aber binnen 5 Werktagen ab dem Tag der Reisebuchung, der gesamte Reisepreis gezahlt werden.

 

4.) Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

4.1.) Kurse und Tagesfahrten

Der Kunde kann jederzeit vor Kursbeginn vom Kurs/der Tagesfahrt zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

Tritt der Kunde vom Kursvertrag zurück oder tritt er den Skikurs nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Kursvorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Errechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Kursleistungen zu berücksichtigen.

Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Kursbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Kurspreis (bzw. Leihgebühr) pauschalieren:

-

bis 30 Tage vor Kursbeginn

10 %

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ab 29. bis 22. Tag vor Kursbeginn

20%

-

ab 21. bis 15. Tag vor Kursbeginn

50 %

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ab 14. bis 7. Tag vor Kursbeginn

75 %

-

ab 6. Tag vor Kursbeginn

90 %

-

ab 4. Tag vor Kursbeginn

100 %

Der Reiseveranstalter bietet den Kunden optional eine Kursrücktrittsversicherung an. Den Kursteilnehmern wird bei Krankheit für den/die versäumten Kurstag/e eine Möglichkeit zum „Nachholen“ in der selben Saison zu unseren Kursterminen angeboten oder Ihr enthaltet einen Gutschein in der Höhe der Kursgebühr. Alternativ erstatten wir Euch bei abgeschlossener Skikursrücktrittsversicherung die Kursgebühr abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 20€ zurück. Die Skikursrücktrittsversicherung ist nicht in der Kursgebühr enthalten. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Rücktrittsversicherung ist das Vorlegen eines ärztlichen Attests, sowie die rechtzeitige telefonische Krankmeldung des Kursteilnehmers oder der Kursteilnehmerin spätestens 30 Minuten vor Abfahrt des Busses. Der Preis für diesen Service beträgt € 5 pro Kurstag und muss direkt bei der Onlineanmeldung mitgebucht werden. Eine spätere Buchung dieses Services ist nicht möglich. Dieser Service wird nur für Kurse, nicht für Reisen angeboten und beinhaltet ausschließlich die Kurs- und die Busleistung. Andere Leistungen wie z.B. das Leihmaterial sind davon ausgeschlossen.

 

4.2.) Reisen

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Errechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen.

Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:

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bis 30 Tage vor Reisebeginn

15 %

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ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn

50 %

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ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn

75 %

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ab 6. Tag vor Reisebeginn

85 %

-

ab 2. Tag vor Reisebeginn

100 %

Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise, innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachstehenden Frist ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben:

Bis 21 Tage vor Reisebeginn beträgt die Umbuchungsgebühr 30,00 €.

Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Reisevertrags eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.

Dem Reisenden steht der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Reisende ist für den geringeren Schaden beweispflichtig.

 

5.) Skikursabsage durch die Skischule

Die Skischule kann einen Kurs ohne Einhaltung einer Frist absagen, zeitlich verschieben oder an einen anderen Kursort verlegen, wenn:

  • schlechte Schnee- bzw. Wetterverhältnisse die Durchführung ab dem 2. ausgefallenen Tag im Interesse der Teilnehmer unter Berücksichtigung der fachlichen Zielsetzung nicht erlauben.
  • die Durchführung des Kurses für die Skischule nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten deshalb nicht zumutbar ist, weil die Obergrenze im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen, bezogen auf den Skikurs, bedeuten würden.

Im Falle der kompletten Kursabsage durch die Skischule werden den Teilnehmern die bereits geleisteten Kursgebühren in vollem Umfang zurückerstattet.

 

Im Falle einer Kursabsage während eines laufenden Kurses werden die anteiligen Kursgebühren zurückerstattet.

 

Die Skischule kann auch dem jeweiligen Teilnehmer gegenüber den Rücktritt erklären, sofern dafür ein wichtiger Grund gegeben ist, bzw. der Skischule die Kursteilnahme des jeweiligen Teilnehmers nicht zumutbar ist. In diesen Fällen findet keine Rückerstattung bereits gezahlter Leistungen statt.

 

6.) Haftung des Reiseveranstalters

Die Beteiligung am Kurs und sonstigen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Wir haften bei Schäden für Verletzungen an Gesundheit, Körper und Leben nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.

Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 2.500,00 €; übersteigt der dreifache Reise-/Kurspreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reise-/Kurspreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunde und Veranstaltung.

Der Reiseveranstalter haftet jedoch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt sind und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

Der Reiseveranstalter lehnt jegliche Haftung für Unfälle während des Kurses/Coachings ab. Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Reiseteilnehmer. Da unsere Kursziele auch in Österreich liegen, empfehlen wir eine Auslandskrankenversicherung. Für Reisen empfehlen wir eine Reiserücktritt- bzw. Abbruchversicherung sowie eine Auslandskrankenversicherung.

Bei einem schuldhaften Verhalten des Aufsichtspersonals der Skischule Germering by NoFear-Sports kann eine Entschädigung nur im Rahmen einer von der Skischule Germering by NoFear-Sports abgeschlossenen Haftpflichtversicherung geleistet werden.

Die Skischule haftet nicht bei Verlusten, Diebstahl, Beschädigung, Verspätung oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, auch nicht für durch das Wetter verursachte Einschränkungen des Kursbetriebes am Veranstaltungort sowie bei Reisen.

 

7.) Recht zum Veranstaltungsausschluss

Ein Reisender kann in folgenden Fällen vom Kurs/Coaching/Reise ausgeschlossen werden:

-

Nichtbefolgung von Anweisungen des Reiseveranstalters bzw. des von ihm eingesetzten Schneesportlehrers/Coaches, insbesondere sicherheitsrelevanter Anweisungen

-

Alkoholisierung sowie Drogeneinfluss des Reisenden

Eine Erstattung der Reisekosten oder eines Teils der Reisekosten erfolgt in diesem Falle nicht.

 

8.) Auswirkungen der Covid-19 Pandemie

Die Auswirkungen der Covid-19 Pandemie können an unterschiedlichen Stellen Einfluss auf die Durchführung des Kursprogramms der Skischule NoFear-Sports haben. Oberstes Ziel der Skischule ist es, den Gesundheitsschutz für Teilnehmer und Skilehrer bestmöglich zu gewährleisten und das Infektionsrisiko so gering wie nur möglich zu halten. Konkrete Maßnahmen der Skischule können die generelle Absage eines Kurses (siehe Ziff. 8) bis hin zu Änderungen bzw. Einschränkungen bei der Durchführung von unseren Kursen betreffen. Dies kann u.a. folgende Bereiche betreffen:

  • Einhalten von Abstands- und Hygieneregelungen
  • Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zu bestimmten Zeiten
  • Empfehlung auf Fahrgemeinschaften zu verzichten
  • Beförderung in Aufstiegsanlagen gemäß den Vorgaben des jeweiligen Betreibers
  • Nutzung gastronomischer Einrichtungen gemäß den Vorgaben des jeweiligen Betreibers
  • Änderung der maximalen Anzahl an Teilnehmern pro Kurs
  • Änderung der maximalen Anzahl an Teilnehmern je Skilehrer
  • Die Teilnahme an Apres-Ski-Veranstaltungen kann untersagt werden
  • Genaue Information finden sich im Hygiene- und Schutzkonzept auf der Homepage

Diese Vorgaben der Skischule werden von den Skilehrern und der Skischulleitung auf deren Einhaltung kontrolliert. Die Nichtbeachtung kann zum Ausschluss von der Teilnahme am Kurs führen. In diesem Fall besteht seitens des ausgeschlossenen Teilnehmers kein Anspruch auf Rückerstattung oder Teil-Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Eine Teilnahme an Kursen wird seitens der Skischule bei nachgewiesener Infektion mit dem Coronavirus sowie bei vorliegenden Symptomen wie Fieber, Müdigkeit und trockener Husten verweigert- bzw. es wird untersagt, den betreffenden Kurs fortzusetzen - falls die Symptome erst während der Kurseinheit auftreten.

 

Die Skischule sichert den Kursteilnehmern zu, dass jeder einzelne Kursteilnehmer persönlich und umgehend von der Skischule informiert wird, wenn sie während oder nach einem Kurs von der Infektion eines anderen Teilnehmers mit dem Coronavirus in Kenntnis gesetzt wird. Die Skischule empfiehlt jedem Teilnehmer dringend, die Corona App der deutschen Bundesregierung zu nutzen und das Smartphone während des Kurses mitzuführen.

 

8.) Skikursabsage und Ausschluss während der COVID-19 Pandemie

  • Im Falle einer generellen Absage der gebuchten Leistungen durch die Skischule als Veranstalter, wird dem Teilnehmer die volle Kursgebühr zurückerstattet.
  • Im Falle einer Kursabsage während eines laufenden Kurses werden die anteiligen Kursgebühren zurückerstattet (siehe 5.).
  • Im Falle einer gebuchten Skikursrücktrittsversicherungen wird bei Vorlage eines ärztlichen Attestes die volle beziehungsweise anteilige Kursgebühr zurückerstattet.
  • Im Falle einer gebuchten Skikursrücktrittsversicherungen und des Ausschlusses des Teilnehmers gemäß der Hygiene- und Schutzregelungen kann der Teilnehmer die Leistungen in der gleichen Saison nachholen. Sollte dies aus irgendeinem Grund nicht möglich sein, wird dem Teilnehmer ein Gutschein ausgestellt.
  • Wurde durch den Teilnehmer keine Skikursrücktrittsversicherung abgeschlossen, können die gebuchten Leistungen weder zurückerstattet werden oder durch den Kursteilnehmer nachgeholt werden.



9.) Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

 

10.) Bild- und Filmmaterial

Der Kunde überträgt, der Skischule NoFear-Sports grundsätzlich jegliche Bild- und Verwendungsrechte. Dies beinhaltet die Anfertigung und Verwendung von Foto- und Filmmaterial. Auf Wunsch können einzelne Fotos von der Internetseite entfernt und gelöscht werden. Weitere Informationen befinden sich in unserer Datenschutzerklärung.

 

11.) Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

 

12.) Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise/Kurses hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise/Kurses  gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, sofern er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung tritt mit dem Tag ein, an dem die Reise dem Vertrag nach enden soll. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.

Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.



13.) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.



14.) Gerichtsstand

Grundsätzlich gilt deutsches Recht als vereinbart. Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kundens maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufsleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

 

Gilching, Juni 2021